AMTSSIGNATUR SCHUTZWASSERVERBAND

Amtssignatur Schutzwasserverband Kremstal

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Marien auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen.
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück einer Behörde handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Ein auf  Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GOvG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale einer Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke des Schutzwasserverbandes Kremstal gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier


Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


Vertifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde St. Marien
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden.
Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.


Rechtsmittelbelehrung:
Persönlich/ postalisch (Original): 4502 St. Marien, St. Marien Nr. 1
Email: gemeinde@st-marien.at

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