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29. März 2023

Da die Anzahl der privaten Pools in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, kann das gleichzeitige Befüllen aller Schwimmbecken zu Versorgungsengpässen führen. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig, das Befüllen von Schwimmbecken aufgeteilt nach Gebieten und bestimmten Zeiten zu organisieren. Die Wasserentnahme darf ausschließlich über den Hausanschluss des gegenständlichen Objektes erfolgen. Bei Nichteinhaltung kann die Gemeinde Verwaltungsstrafen verhängen. Bei spürbarem Druckabfall in der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ersuchen wir Sie, das Befüllen der Schwimmbecken sofort zu unterbrechen, damit die Versorgung der Haushalte sowie die Sicherung des Löschwasserbedarfes aufrechterhalten werden kann. Schwimmbecken und Schwimmteiche dürfen keinesfalls über Hydranten befüllt werden! Bitte beachten Sie die Wasserleitungsordnung der Gemeinde St. Marien vom 14.12.2006, zuletzt abgeändert am 4.12.2014, die Ihnen von der Gemeinde St. Marien oder vom Wasserverband Großraum Ansfelden gerne zur Verfügung gestellt wird (im Internet unter www.wvb.at).

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