Holzkreissägen, Motorsägen, Rasenmäher und dergleichen, womit störender Lärm verursacht wird, sollen in Wohngebieten und in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 6 Uhr, sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht benützt werden.
Dies gilt für alle Geräte und Maschinen bei deren Verwendung störender Lärm entsteht, z. B.: Ketten-Kreissägen, Bohrhämmer, Kompressoren, Winkelschleifer, etc.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind diese Geräte überhaupt nicht zu verwenden und an Werktagen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn, weil diese Lärmbelästigungen häufig zu Spannungen, Beschwerden oder sogar zu rechtlichen Schritten führen können.
Ausnahme: Wenn es sich um die Ausübung eines Gewerbes handelt gelten diese Vorgaben nicht!


