RÜCKSICHTNAHME AUF NACHBARN

Veröffentlicht am: 06.10.2025

Holzkreissägen, Motorsägen, Rasenmäher und dergleichen, womit störender Lärm verursacht wird, sollen in Wohngebieten und in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 6 Uhr, sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht benützt werden.

 

Dies gilt für alle Geräte und Maschinen bei deren Verwendung störender Lärm entsteht, z. B.: Ketten-Kreissägen, Bohrhämmer, Kompressoren, Winkelschleifer, etc.

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind diese Geräte überhaupt nicht zu verwenden und an Werktagen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn, weil diese Lärmbelästigungen häufig zu Spannungen, Beschwerden oder sogar zu rechtlichen Schritten führen können.

 

Ausnahme: Wenn es sich um die Ausübung eines Gewerbes handelt gelten diese Vorgaben nicht!