Wir ersuchen alle Gemeindebürger, sich an folgende Grundregeln zu halten:
Verzicht auf lärmerzeugende Arbeiten an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!
Unbebaute Grundstücke im Bauland sind so zu gestalten und zu benützen, dass keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes, keine Verunstaltung und keine schädlichen Umwelteinwirkungen eintreten! Aber auch bei bebauten Grundstücken sind überhängende Äste von Sträuchern und Bäumen – egal ob auf öffentliches Gut oder Privatgrundstücke – regelmäßig zu schneiden!