- Am Samstag, dem 7. O...
Immer wieder gibt es im Sommer Beschwerden über Lärmbelästigung am Wochenende. Wir appellieren an alle GemeindebürgerInnen bei lärmerzeugenden Tätigkeiten (Rasenmähen, Kreissägen, Hochdruckreiniger etc. ) sich an folgende Grundregel zu halten:
Verzicht auf lärmerzeugende Arbeiten an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!
Verzicht auf lärmerzeugende Arbeiten an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!