INFORMATIONEN ZUM BEAUFSICHTIGEN UND FÜHREN VON HUNDEN

Veröffentlicht am: 13.10.2025

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen gewisse Regeln beachten, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Ein Hund ist so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet oder über ein unzumutbares Maß hinaus belästigt werden. Weiters ist dafür zu sorgen, dass ein Hund an einem öffentlichen Ort oder auf einem fremden Grundstück nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann. Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist.

 

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

 

Das Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ sowie Siedlungsgebiete mit mindestens 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen wie beispielweise in Einkaufszentren und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein; sie darf höchstens 1,5 Meter lang sein. Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen kann, jedoch weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann. Für große Hunde, Hunde spezieller Rassen und auffällige Hunde gelten strengere Bestimmungen. Diese Vorschriften dienen dazu, den Schutz anderer zu gewährleisten und gefährliche Situationen zu verhindern und Verängstigungen bei Erwachsenen und Kindern vorzubeugen.

 

Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

 

Hundehalterinnen und Hundehalter, die den Kot ihres vierbeinigen Begleiters aufsammeln und über den Restmüllbehälter und nicht in der Natur entsorgen, tragen zu einem guten Miteinander bei, denn alle freuen sich über saubere Spielplätze und Gehwege. Hundesackerl erhalten Sie kostenlos im Bürgerservice der Gemeinde St. Marien, bei der Sparkasse in Nöstlbach und bei der Raiffeisenbank in Weichstetten.