- Liebe Gemeindebürge...
Ortstaxenbefreiung nach § 50 Z 5 Oö. Tourismusgesetz 2018; russisch-ukrainischer Krieg
Im Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, ist eine Ausnahme normiert, nach welcher Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen, von der Pflicht zur Entrichtung der Ortstaxe befreit sind.
Die aktuell in der Ukraine stattfindenden Ereignisse (russisch-ukrainischer Krieg ) werden als Katastrophenfall im Sinne des § 50 Z. 5 Oö. Tourismusgesetz 2018 eingestuft.
Für Nächtigungen von Flüchtlingen aufgrund dieses Katastrophenfalls sind von den Unterkunftgeberinnen bzw. Unterkunftgebern somit keine Ortstaxen einzuheben. [LINK]
Im Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, ist eine Ausnahme normiert, nach welcher Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen, von der Pflicht zur Entrichtung der Ortstaxe befreit sind.
Die aktuell in der Ukraine stattfindenden Ereignisse (russisch-ukrainischer Krieg ) werden als Katastrophenfall im Sinne des § 50 Z. 5 Oö. Tourismusgesetz 2018 eingestuft.
Für Nächtigungen von Flüchtlingen aufgrund dieses Katastrophenfalls sind von den Unterkunftgeberinnen bzw. Unterkunftgebern somit keine Ortstaxen einzuheben. [LINK]